Bundesweites Forderungsmanagement
Sie möchten eine offene Forderung anwaltlich geltend machen?
Über das folgende Formular können Sie uns Ihre Angaben und Unterlagen einfach und sicher übermitteln.
Bitte tragen Sie die Daten des Gläubigers und des Schuldners ein, fügen Sie die relevanten Dokumente hinzu und wählen Sie, ob wir zunächst ein anwaltliches Mahnschreiben, einen Mahnbescheid oder eine Kombination aus beidem versenden sollen.
Wir prüfen Ihre Unterlagen innerhalb von 24 Stunden und setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung,
um mitzuteilen, ob wir den Auftrag annehmen und direkt aktiv werden können.
Nach Annahme wird die erste Maßnahme innerhalb von fünf Werktagen versendet.
Mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars entsteht noch kein Mandatsverhältnis.
Nach Prüfung Ihrer Angaben teilen wir Ihnen mit, ob wir den Auftrag übernehmen können und unter welchen Bedingungen.
Ein Mandatsvertrag kommt erst zustande, wenn Sie unser Annahmeangebot ausdrücklich bestätigen.
Anwaltliches Forderungsmanagement – effizient und erfolgsbasiert
Offene Rechnungen kosten Zeit, Nerven und Liquidität.
Wir übernehmen für Sie das anwaltliche Mahnverfahren – schnell, rechtssicher und auf Erfolgsbasis.
Für Forderungen ab 480 € erstellen wir außergerichtliche Mahnschreiben kostenfrei.
Nur wenn der Schuldner zahlt, berechnen wir unsere gesetzlichen Gebühren nach dem RVG – direkt gegenüber dem Schuldner.
Wünschen Sie nach einem erfolglosen Mahnschreiben die Beantragung eines Mahnbescheids, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 49,99 € an, die im Erfolgsfall vollständig verrechnet wird.
Gerichtliche Verfahren, sofern der Schuldner bestreitet oder nicht zahlt, sind nicht Bestandteil dieses Angebots.
In diesen Fällen kann auf Wunsch ein gesondertes Mandat zur gerichtlichen Durchsetzung erteilt werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Keine Kosten bei Erfolglosigkeit
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Anwaltliche Mahnschreiben mit hoher Durchsetzungskraft
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Rechtssichere Kommunikation mit dem Schuldner
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Volle Kostentransparenz durch RVG-Abrechnung
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Persönlicher Ansprechpartner statt Massen-Inkasso
Dieses Angebot gilt für Forderungen ab 480 €.
Grundlage ist eine schriftliche Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a RVG.
Gerichtliche Verfahren sind hiervon ausgenommen.
