Vergütung
Transparenz von Anfang an – auch mit Rechtsschutzversicherung.
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung ab. Welche Variante für Ihr Anliegen passt, besprechen wir offen und verständlich im Erstgespräch.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die gesetzlich vorgesehene Vergütung nach RVG. Das bedeutet: Sie brauchen sich um nichts zu kümmern – wir prüfen den Rechtsschutzantrag und klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung.
In manchen Fällen deckt die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht alle Leistungen ab. Dann können wir für diese zusätzlichen Tätigkeiten eine individuelle Honorarvereinbarung treffen. So erhalten Sie genau die Unterstützung, die Sie brauchen – mit voller Kostentransparenz.
So stellen wir sicher: Ihre Versicherung zahlt, was sie abdeckt. Alles Weitere besprechen wir fair und klar mit Ihnen direkt.
